Versorgungssperre durch den Vermieter von Melody
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis: Der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einstellen darf.
Es geht allerdings um ein Café, nicht um eine vermietete Wohnung - wobei es für mich so rein mit den Mitteln des normalen Alltagsverstandes komplett unverständlich bleibt, wieso ich beim Vermieten einer Wohnung einem Sackgesicht von Mietnomaden nicht den Strom abstellen dürfte, schliesslich bestiehlt so ein Mieter jeden Tag den Eigentümer und schädigt ihn auch noch fortlaufend. Ah. Ein Aufregerthema, dabei vermieten wir gar nix, hatten nur einmal Mieter und die waren super nett :-)
Trotzdem spannend, so ein Urteil.
Link auf den gesamten Text, gefunden via Der-Rechthaber.de
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