Dachschäden XI von Volker Koenig
Nach dem Anwaltstermin sammelten wir erstmal alle für uns erkennaren Mängel, fotografierten sie und es gab ein freundliches Schreiben an den gegnerischen Anwalt Klondike Cat.
Nach einigen Tagen versuchte unser Anwalt vergeblich, sich mit dem Kollegen mal zu unterhalten.
Schließlich sah der Dachdecker ein einigten wir uns darauf, dass die von uns auf drei A4-Seiten dokumentierten Mängel behoben werden und dann auch Geld fließt.
Dachdecker C kam, sah, machte was, grüßte nicht und ging wieder. Und verlangte nun per Anwalt 3000 EUR, damit er die letzten Handgriffe täte. Dabei fehltennoch mindestens 2m² unseres Acryldachs - da hatte er sich wohl verschätzt. Aber er wollte meinen Zollstock damals ja nicht annehmen, als er meinte, das seien 8m². Jetzt waren es doch irgendwie fast 12m²...
Inzwischen läuft ein Beweissicherungsverfahren. Um Ostern herum hat das Amtsgericht einen Gutachter beauftragt, der aber mehr als zwei Wochen brauchte, um die Unterlagen zu sichten und dann festzustellen, dass ich schon längst angerufen hatte um zu erfahren, dass er vor Ende Juni keine Zeit für einen Ortstermin haben würde.

Armer Mann, so überarbeitet. Wir schrieben, dass bitte ein anderer Gutachter beauftragt werden solle, da Schäden ins Haus stehen (im wahrsten Sinne des Wortes). Das Gericht forderte vom Gutachter eine “Stellungnahme binnen 10 Tagen”, die dann nach 20 Tagen und einem freundlichen Anruf durch mich als noch nicht eingegangen erkannt wurde.
Nun liegt der Vorgang wieder bei der Richterin. Mal sehen: Die Kosten wegen des Verdienstausfalls durch die nicht nutzbaren Räume im 1. Geschoss und eventuelle Wasserschäden trägt dann ja wohl der Dachdecker. Denn wenn wir die Schäden jetzt abwenden müssen wir seine Schlamperei korrigieren und können sie nicht mehr nachweisen.
Wie geht es weiter?
Da der Gutachter vom Gericht bestellt wird gibt es keinen Streit über gefärbte Parteigutachten. Was der Gutachter für schlecht gemacht hält gilt vor Gericht zunächst als bewiesen. Die erkannten Mängel werden dann von einem Handwerker unserer Wahl behoben und Dachdecker C erhält seinen Rechnungsbetrag abzüglich der Kosten für die Ersatzvornahme durch den anderen Handwerker.
Theoretisch.
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Wenn so ein Gutachter endlich da ist, kann das eine tolle Sache sein. So geschehen bei meinen Eltern, die nach der Flucht aus die Mietwohnung ins Eigenheim keinen gefluteten Keller mehr hatten, dafür jedoch einen tropfenden Wintergarten. Der gutachtende Glatzkopf sagte: Nee, hier tropft nix. Bis ein dicker Tropfen auf die Spiegelglatze das Gegenteil bewies. Seit dem ist der Wintergarten trocken!
Julia am 06. Juni 2006
So ein tropfendes Teil ist die neue Regenrinne, die er (siehe Foto) gleich wieder zerbessert hat.
Bin mal gespannt, ob vor unserer Pensionierung überhaupt noch ein Gutachter kommt. 25 Jahre sind ja heutzutage keine Zeit…
Volker Koenig am 06. Juni 2006
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