Dachschaeden IX von Volker Koenig
Da war doch noch was: Das Beweissicherungsverfahren.
Wofür macht man das? Ganz einfach: Wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine Einigung erzielt wird, dass die Arbeiten vollständig und ordnungsgemäß ausgeführt wurden, hat man Streit.
Der Handwerker will seinen Lohn, die BauherrInnen *) vernünftige Arbeit. Rechtlich gesehen setzt die BauherrIn den Vertragspartner mit Erfüllung seiner Leistung in Verzug und droht die Ersatzvornahme durch einen anderen Handwerker an. Die Rechnung des in Verzug gesetzten Handwerkers wird dann um den Rechnungsbetrag des Ersatzes gekürzt, was in krassen Fällen dazu führt, dass der erste Handwerker sogar noch zahlen muss.
Auf alle Fälle ist die Chance groß, dass man sich vor Gericht trifft. Glücklich die BauherrIn, deren Arbeiten nicht eine Baugenehmigung erforderlich machten, weil dann nämlich die Rechtsschutzversicherung den ganzen Schlamassel zahlt.
Aber was, wenn vor Gericht behauptet wird, die Arbeiten des ersten Handwerkers seien in Ordnung gewesen?
“Dann nehmen wir uns erstmal einen Gutachter, der uns dokumentiert, wo der Handwerker Mist gemacht hat.”
Vor Gericht, oft viele Monde später, wird der gegnerische Anwalt das aber als “Parteigutachten” in der Luft zerreissen. Wie wir alle wissen ist ein Gutachten, nach dem Wasser stets bergauf fließt, nicht unmöglich sondern lediglich etwas teurer.
Also kann man bei Gericht ein “selbständiges Beweissicherungsverfahren” beantragen. Das Gericht bestellt, vereidigt und bezahlt den Gutachter und wenn er nicht wegen Befangenheit abgelehnt wird ist sein Wort Gesetz gültig.
Unser Gutachter hat im April die Unterlagen bekommen und gesagt, dass er branchentypisch so überlastet sei, dass er vor Ende Juni (!) gar keinen Termin frei habe. Und andere Gutachter mit mehr Zeit würden wir sicherlich nicht finden.
Inzwischen hat das Gericht nach einem anderen Gutachter Ausschau gehalten (und Gerichte sind branchentypisch auch überlastet) und Ende Juni schließlich fiel dem Gutachter wohl auf, dass er mittlerweile eine gerichtliche Anfrage zum Fall einen Monat unbeantwortet gelassen hatte. Jetzt waren es einige Todesfälle in der Familie, durch die er nicht in die Hufe kam. Sagt er. Warum hat er mir das nicht gleich gesagt? Wär doch gar nicht schlimm gewesen, vielleicht hätte ich ja Verständnis für ihn gehabt.
Das Gericht fragte an, ob wir mit seiner Zusage, in den nächsten drei Wochen einen Termin zu bekommen und binnen weiterer drei Wochen das Gutachten, einverstanden seinen.
Sind wir. Sofern der Termin bis Ende der kommenden Woche (7.7.06) vereinbart wurde.
Durch die schon vom Dachdecker geflickte neue (!) Regenrinne wird die Bausubstanz nicht besser (denn sie ist ja nicht ganz dicht).
*) Tatsächlich habe ich bei Bauarbeiten noch keine Handwerkerin gesehen. Die wenigen sind offenbar gut mit Arbeit eingedeckt und haben keine Reklame für ihre Betriebe nötig.
Kommentare: (per RSS abonnieren)
« « Badewanne im Anflug | Neues vom Rohrleger » »